Seit gestern ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft.


Die Regelungen im Wortlaut und eventuelle Hintergründe können in der aktuellen Fassung der Verordnung nachgelesen werden, hier nur in Kürze das, was uns konkret betrifft:


1. Kinder
Kinder bis einschließlich 15 Jahren kommen ohne irgendwelche Zertifikate oder Ähnlichem zum Training.


2. Jugendliche
Jugendliche ab 16 Jahren legen eine Bescheinigung der Schule über die erfolgte Testung in der Schule vor oder einen Impf- oder Genesenennachweis.
Die entsprechenden Nachweise müssen von den ÜbungsleiterInnen kontrolliert und dokumentiert werden.

3. Erwachsene

Für Erwachsene gilt die 2G-Regelung, das bedeutet, nur wer geimpft oder genesen ist, darf die Sportanlagen betreten


4. Zuschauende, begleitende Eltern, …
Es gelten die gleichen Regelungen wie für die aktiv Trainierenden, Erwachsene ohne 2G dürfen die Sportanlagen nicht mehr betreten!


5. ÜbungsleiterInnen
Für die ÜbungsleiterInnen gilt in allen Fällen die 3G-Regelung sowie bei ausschließlich Getesteten die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.


6. Kontrollpflichten seitens des Vereins
Der Impfstatus muss dem ÜL – auch wenn in der Vergangenheit schon einmal geschehen – noch einmal vorgelegt werden und wird dann in die vom RKI herausgegebene App eingelesen. Ebenso sind die ÜL verpflichtet, stichprobenartig zu überprüfen, ob das Zertifikat wirklich zur Person gehört (Abgleich mit dem Personalausweis.)


Wir wünschen euch alles Gute. Bleibt gesund!