Alles Gute für 2023

Wir wünschen euch ein frohes neues Jahr und freuen uns jetzt schon darauf, wenn es am Dienstag, den 10.01.2023, wieder mit dem Training los geht!

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Corona-Update

Ab heute entfallen sämtliche Zugangsbeschränkungen für den Sport, sowohl außen als auch in den Hallen.

Der Sportbund empfiehlt jedoch in den Hallen weiterhin das Tragen einer Maske bis zum unmittelbaren Sportbeginn.

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Neue Corona-Schutzverordnung, neue Regeln

Liebe Mitglieder,

die geänderte Corona-Schutzverordnung bedeutet für uns ab sofort:

1. Maske

  • Maskenpflicht in allen Hallen, jedoch Maskenfreiheit für alle von Trainingsbeginn bis Trainingsende
  • keine Maskenpflicht für Kinder vor Eintritt in die Schule

2. Die vielen Gs

  • keine Einschränkungen für alle bis 17 (also auch kein Test, kein Schülerausweis, …)
  • 3G für alle ab 18
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Schöne Ferien!

Wir verabschieden uns zum Jahresende in die Winterferien und wünschen allen Vereinsmitgliedern und Interessierten erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

Trainingsbeginn nach den Ferien ist Montag, der 10.01.2022.

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Neue Corona-Regelungen

Seit gestern ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft.


Die Regelungen im Wortlaut und eventuelle Hintergründe können in der aktuellen Fassung der Verordnung nachgelesen werden, hier nur in Kürze das, was uns konkret betrifft:


1. Kinder
Kinder bis einschließlich 15 Jahren kommen ohne irgendwelche Zertifikate oder Ähnlichem zum Training.


2. Jugendliche
Jugendliche ab 16 Jahren legen eine Bescheinigung der Schule über die erfolgte Testung in der Schule vor oder einen Impf- oder Genesenennachweis.
Die entsprechenden Nachweise müssen von den ÜbungsleiterInnen kontrolliert und dokumentiert werden.

3. Erwachsene

Für Erwachsene gilt die 2G-Regelung, das bedeutet, nur wer geimpft oder genesen ist, darf die Sportanlagen betreten


4. Zuschauende, begleitende Eltern, …
Es gelten die gleichen Regelungen wie für die aktiv Trainierenden, Erwachsene ohne 2G dürfen die Sportanlagen nicht mehr betreten!


5. ÜbungsleiterInnen
Für die ÜbungsleiterInnen gilt in allen Fällen die 3G-Regelung sowie bei ausschließlich Getesteten die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.


6. Kontrollpflichten seitens des Vereins
Der Impfstatus muss dem ÜL – auch wenn in der Vergangenheit schon einmal geschehen – noch einmal vorgelegt werden und wird dann in die vom RKI herausgegebene App eingelesen. Ebenso sind die ÜL verpflichtet, stichprobenartig zu überprüfen, ob das Zertifikat wirklich zur Person gehört (Abgleich mit dem Personalausweis.)


Wir wünschen euch alles Gute. Bleibt gesund!

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Corona: Kein Training bis 19.04.2020

Nun hat die Corona-Krise uns auch erreicht.

Aufgrund der nun geltenden Bestimmungen, die unter anderem den Sportvereinen jegliches Gruppenttraining untersagen, setzen wir zunächst bis zum 19.04.2020 alle Gruppen aus.

Regierung und Behörden hoffen so, die weitere Ausbreitung des Virus eindämmen zu können.

Auch die Möglichkeit eines Außentrainings ist damit nicht mehr gegeben.

Wie es nach den Osterferien weitergehen wird, ist noch unklar.

Wer sich für einen Lehrgang, eine Prüfung etc. anmelden wollte, kann das natürlich weiterhin tun (siehe Mail vom 06.03.2020).

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